Die Grundstatuten des IVZ sind in der so genannten Verwaltungsvereinbarung festgelegt. Diese ist durch die Intendanten der Kooperationspartner unterschrieben und wird nur bei gravierenden Änderungen (bspw. neuen Kunden) angepasst. Die Verwaltungsvereinbarung beschreibt die grundsätzlichen Aufgaben und Organisation des IVZ. Sie beinhaltet keine Services.