Glossar

Verfügbarkeit

​Die Verfügbarkeit wird hier als Wahrscheinlichkeit definiert, dass ein System bestimmte Anforderungen zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines zugesicherten Zeitrahmens erfüllt. Die konkrete Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit Services ist In der Servicelevel-Vereinbarung beschrieben.
Um die Verfügbarkeit eines Services zu gewährleisten, werden die einzelnen Verfügbarkeiten aller am Service beteiligten technischen Systeme (bspw. Netzwerk und Speicher) betrachtet. Service-Verfügbarkeiten sind in den Service-Scheinen dokumentiert.

Verwaltungsvereinbarung

Die Grundstatuten des IVZ sind in der so genannten Verwaltungsvereinbarung festgelegt. Diese ist durch die Intendanten der Kooperationspartner unterschrieben und wird nur bei gravierenden Änderungen (bspw. neuen Kunden) angepasst. Die Verwaltungsvereinbarung beschreibt die grundsätzlichen Aufgaben und Organisation des IVZ. Sie beinhaltet keine Services.

Verweildauer

ist die nach dem jeweiligen Telemedienkonzept vorgegebene Dauer, wie lange ein Telemedien- Angebot einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt längstenfalls im Internet abrufbar sein darf.

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