ist ein dem Urheberrecht verwandtes Schutzrecht, das die Leistung derjenigen schützt, die an der Interpretation, Vorführung oder Aufführung, Verbreitung oder Sendung von Werken maßgeblich beteiligt sind und soweit auf diese eingewirkt haben, dass das Ergebnis ebenfalls Schutz verdient. Das Leistungsschutzrecht ist – vor allem in zeitlicher Hinsicht – schwächer ausgestaltet als das Urheberrecht.