Neben den Leistungen, die das IVZ dem Kunden erbringt, müssen im Servicekatalog-Eintrag und den Service-Scheinen auch die Bestandteile des Services beschrieben werden, für die das IVZ keine Betriebsverantwortung hat. Diese Abgrenzung dient der Klärung der Verantwortlichkeiten und muss bei Störungsbehebungen und allen Änderungen berücksichtigt werden.
Die Leitungsabgrenzung ist daher bei der Bearbeitung von Incidents ebenso relevant, wie bei Changes.